So läuft die Bauleitplanung bei der BUGA31 ab

Bevor in Wuppertal bei der Bundesgartenschau gebaut wird, muss ein Plan einen langen Weg gehen. Dieser Weg heißt Bauleitplanung.

Hier steht, wie das Verfahren abläuft, wer entscheidet und wo sich alle beteiligen können.

Kurz gesagt: Die Bauleitplanung regelt, was auf einer Fläche gebaut werden darf. Sie läuft nach den Regeln des Baugesetzbuchs in sieben Schritten ab: Aufstellungsbeschluss, frühe Beteiligung, Entwurf, politische Beratung, Veröffentlichung, Abwägung und Satzungsbeschluss im Rat. Für die BUGA31 laufen fünf solcher Verfahren. Die Pläne für Seilbahn und Hängebrücke zum Beispiel beraten am 4. November 2026 die Bezirksvertretungen Elberfeld und Elberfeld-West und am 5. November 2026 der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen. Den Satzungsbeschluss im Rat sieht der Zeitplan für 2027 vor.

Was ist Bauleitplanung?

Gebaut wird nicht einfach irgendwo. Was auf einer Fläche entstehen darf, regelt die Bauleitplanung. Das Baugesetzbuch schreibt genau vor, wie sie abläuft, und dass die Öffentlichkeit beteiligt wird.

Flächennutzungsplan und Bebauungsplan: Was ist der Unterschied?

Zur Bauleitplanung gehören zwei Pläne:

·       Der Flächennutzungsplan zeigt für die ganze Stadt, wofür Flächen grob genutzt werden sollen, zum Beispiel für Wohnen, Gewerbe oder Grün. Er ist sozusagen der Überblick.

·       Der Bebauungsplan ist der Detailplan. Er legt verbindlich fest, was genau auf einer Fläche gebaut werden darf.

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Passt der Flächennutzungsplan nicht zum geplanten Vorhaben, wird er im selben Zug geändert. Fachleute nennen das Parallelverfahren.

Welche Bauleitplanverfahren gibt es für die BUGA31?

Für die BUGA31 laufen fünf Bauleitplanverfahren:

Bebauungsplan 1292 - BUGA 1 / Tesche

Bebauungsplan 1294 – BUGA 2 / Hängebrücke

Bebauungsplan 1257 – BUGA 3 / Talstation und Seilbahn

Bebauungsplan 1299 – BUGA 4 / Wassack-Deponie

Bebauungsplan 1212 – BUGA 5 / Lokschuppenareal

Jedes dieser Verfahren ist auf der Vorhabenkarte der Stadt Wuppertal eingezeichnet. Die dazugehörigen öffentlichen Dokumente können dort jederzeit eingesehen werden. Alle Verfahren durchlaufen dieselben Stationen.

Wie läuft ein Bauleitplanverfahren ab?

Die sieben Stationen

Station 1: Der Startschuss (Aufstellungsbeschluss)

Die Politik gibt den Startschuss für das Verfahren. Das heißt Aufstellungsbeschluss. Für die BUGA-Verfahren ist das 2025 passiert.

Station 2: Früh informieren und prüfen (frühzeitige Beteiligung)

Die Stadt stellt erste Planideen vor, zum Beispiel bei Infoabenden. Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Fachstellen können sich früh dazu äußern. Gleichzeitig prüfen Gutachten zum Beispiel Artenschutz, Boden und Verkehr.

Station 3: Der Entwurf

Aus den Hinweisen und Gutachten entsteht ein konkreter Planentwurf. Dazu gehören eine Begründung und ein Umweltbericht.

Station 4: Die Politik berät

Die Politik berät den Entwurf, zuerst die Bezirksvertretungen vor Ort, dann der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen. Der Ausschuss entscheidet, ob der Entwurf veröffentlicht wird.

Hier stehen gerade zum Beispiel die BUGA-Projekte Seilbahn und Hängebrücke: Am 4. November 2026 beraten die Bezirksvertretungen Elberfeld und Elberfeld-West, am 5. November 2026 der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen. Die Sitzungen sind öffentlich.

Station 5: Die Veröffentlichung (Offenlage)

Wird der Entwurf veröffentlicht, steht er mindestens einen Monat online. In dieser Zeit kann ihn sich jede und jeder ansehen und sich dazu äußern. Auch Behörden und Fachstellen nehmen noch einmal Stellung.

Station 6: Abwägen

Die Stadt prüft alle Hinweise und wägt die verschiedenen Interessen ab. Ändert sich der Plan dadurch, wird er erneut veröffentlicht.

Station 7: Der Rat entscheidet (Satzungsbeschluss)

Am Ende entscheidet der Rat der Stadt. Er beschließt den Bebauungsplan als Satzung. Für die BUGA-Pläne ist das für 2027 vorgesehen. Die Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt zusätzlich die Bezirksregierung. Mit der Bekanntmachung gilt der Plan.

Und danach?

Erst wenn der Bebauungsplan gilt, kann eine Baugenehmigung erteilt werden. Die Bauleitplanung ist ein langer Weg, auf dem gründlich geprüft wird und viele mitreden können.

Häufige Fragen zur Bauleitplanung

Was ist der Unterschied zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan?

Der Flächennutzungsplan zeigt für die ganze Stadt, wofür Flächen grob genutzt werden sollen. Der Bebauungsplan ist der Detailplan für ein bestimmtes Gebiet. Er legt verbindlich fest, was dort gebaut werden darf.

Wie lange dauert ein Bauleitplanverfahren?

Meist mehrere Jahre. Für die BUGA-Verfahren gab es 2025 den Aufstellungsbeschluss, der Satzungsbeschluss im Rat ist für 2027 vorgesehen.

Wer entscheidet über einen Bebauungsplan?

Die Bezirksvertretungen und der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beraten den Entwurf. Der Ausschuss entscheidet, ob er veröffentlicht wird. Den Bebauungsplan beschließt am Ende der Rat der Stadt.

Wie lange werden die Planentwürfe veröffentlicht?

Mindestens einen Monat. In dieser Zeit können sich alle die Entwürfe ansehen und sich dazu äußern.

Wo kann ich die Pläne für die BUGA31 einsehen?

Alle BUGA-Verfahren mit ihren öffentlichen Dokumenten findet ihr auf der Vorhabenkarte der Stadt Wuppertal. Infos zu den einzelnen Bebauungsplänen gibt es auch bei der Stadt Wuppertal.

Darf nach der Veröffentlichung schon gebaut werden?

Nein. Gebaut werden darf erst, wenn der Rat den Bebauungsplan beschlossen hat, der Plan bekannt gemacht wurde und eine Baugenehmigung vorliegt.

Mehr Infos

·       Vorhabenkarte der Stadt Wuppertal: Alle BUGA-Verfahren mit Steckbriefen und öffentlichen Dokumenten auf talbeteiligung.de

Mehr zur BUGA: bugatal2031.de