Die BUGA31 mit der Natur planen

Die Bundesgartenschau 2031 (BUGA31) ist ein großes Projekt für Wuppertal. Bis 2031 wird in Vohwinkel und Elberfeld-West viel gebaut, damit die BUGA31 mit attraktiven Angeboten und spannenden Veranstaltungen 180 Tage lang Millionen Besucherinnen und Besucher ins Bergische Land lockt. Dabei soll die Natur so gut wie möglich geschützt werden.

BUGA31 und Naturschutz

Die Mitarbeitenden bei der Stadt Wuppertal und bei der BUGA Wuppertal 2031 gGmbH planen die BUGA31 so, dass Natur und Landschaft so gut wie möglich berücksichtigt werden. Sie schauen deshalb genau darauf, welche Flächen geschützt sind, was dort erlaubt ist und wo es besondere Regeln gibt. Ziel ist nicht, die Natur zu übergehen, sondern die BUGA31 mit ihr zusammen zu entwickeln.

Die Rolle der Landschaftspläne

Ein Landschaftsplan spielt dabei eine wichtige Rolle. Er sagt, welche Bereiche besonders geschützt sind und wie Natur, Landschaft und Freiflächen behandelt werden sollen. Er ist also eine Art Regelwerk für den Umgang mit Naturflächen. Wenn ein BUGA31-Vorhaben in einen solchen Bereich fällt, muss geprüft werden, ob es dazu passt oder ob eine Ausnahme nötig ist.

Wie BUGA31 und Landschaftsschutz zusammenpassen

Darum ist es kein Widerspruch, dass es Landschaftspläne und die BUGA31 gibt. Im Gegenteil: Die Landschaftspläne helfen dabei, die BUGA31 verantwortungsvoll zu planen. Sie machen sichtbar, wo Schutz wichtig ist, und sorgen dafür, dass Eingriffe geprüft und begründet werden. So kann die BUGA31 entstehen, ohne den Naturschutz auszublenden.

Einfach gesagt: Die BUGA31 soll nicht gegen die Natur gebaut werden, sondern so, dass Natur geschützt, verbessert und erlebbar gemacht wird. Genau deshalb gehören Landschaftsplanung und BUGA31 zusammen.

Landschaftspläne in Wuppertal

In Wuppertal gibt es vier rechtsverbindliche Landschaftspläne (Rechtskraft März 2005), die das Stadtgebiet umschließen und Schutzgebiete und die Freiraumentwicklung im bauplanungsrechtlichen Außenbereich festlegen. Die Rechtsgrundlage für die Landschaftspläne ist der § 11 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und  der § 7 des Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW. Zuständig für die Aufstellung und die Umsetzung ist das Ressort Umweltschutz. Es handelt sich um die Landschaftspläne Wuppertal-Ost, Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Für den Landschaftsplan Wuppertal-Mitte in dessen Geltungsbereich zum größten Teil die innerstädtischen Parkanlagen fallen, wurde bisher nur ein Aufstellungsbeschluss gefasst.

Auf einem Großteil der Flächen, die in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes Mitte fallen und auch auf Restflächen zwischen den rechtskräftigen Landschaftsplänen und den Siedlungsflächen gilt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal Auf Grund der §§ 5 und 19 des Reichsnaturschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 (RGS. NW. S. 156), in der Fassung des Gesetzes vom 16. Dezember 1969  - von Januar 1975 (Landschaftsschutzverordnung). Diese Verordnung gilt solange weiter bis sie von einem Landschaftsplan abgelöst wird.

Welche Pläne für die BUGA31 gelten

Die Bereiche der BUGA31, die sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich befinden, werden durch die Landschaftspläne Wuppertal-Nord (Bereich Tesche) und Wuppertal-West (Königshöhe) sowie die Landschaftsschutzverordnung (Bereich Nützenberg) abgedeckt. Die BUGA-Bereiche sind in den Landschaftsplänen meist als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. D.h., wenn in diesen Landschaftsschutzgebieten dem Landschaftsschutz entgegenstehende Maßnahmen umgesetzt werden sollen, ist eine Befreiung von den Verboten des jeweiligen Landschaftsplanes erforderlich.

Abstimmung bei der BUGA31-Planung

Sollten sich Bebauungspläne, die für die BUGA aufgestellt werden, auf Landschaftspläne erstrecken, wird der Umgang im Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) § 20 (3) oder (4) geregelt. 

Bei  notwendigen Aufhebungen der Landschaftsschutzverordnung (hier Bereich Nützenberg) im Rahmen von Bebauungsplanverfahren ist ein Antrag an die höhere Naturschutzbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) erforderlich. 

https://www.wuppertal.de/microsite/Umweltschutz/Natur_Landschaft/inhaltsseiten/102370100000154369.php

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